ETA-E übernimmt Kommunale Wärmeplanung der Stadt Wolmirstedt
17. Oktober 2024
Am vergangenen Montag fand die Kick-Off-Veranstaltung zur
Kommunalen Wärmeplanung in Wolmirstedt statt. ETA-E erhielt bei der öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag und begleitet die Kommune federführend bei der Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans bis September 2025. ETA-E wird unterstützt vom Beratungsunternehmen
BWI GmbH aus Aschersleben, als regionalem Partner. Außerdem konnte man als Dienstleister für die benötigte Planungssoftware die
greenventory GmbH aus Freiburg in Boot holen, die mit mehr als 100 Projekten im Bereich der kommunalen Wärmeplanung ein Akteur der ersten Stunde ist.

Entstehen wird in enger Zusammenarbeit mit der Kommune ein Fahrplan, der Klarheit über Wärmebedarfe, potenzielle Energiequellen und Wärmenetze in der Kommune liefern und Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten wird. Ziel ist es mit der Wärmeplanung den besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Dies kann der Ausbau des zentralen Fernwärmenetzes sein, die Einrichtung eines Nahwärmenetzes für ein Quartier oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sowie Biomasse-Heizungen.
Wie ist der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung?
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung lässt sich grundsätzlich in einen strategischen vierstufigen Prozess gliedern (siehe Abb. 1). Im ersten Schritt erfolgt die Bestandsanalyse, wobei vielfältige Datenquellen – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes – herangezogen und ausgewertet werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auswertung der erfassten Verbrauchsdaten und der Abschätzung des Wärmebedarfs von Gebäuden anhand des Gebäudealters.

Novelle des Förderprogramms
Sachsen-Anhalt ENERGIE gestartet
19. April 2024
Unternehmen können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wieder Förderanträge für Investitionen in Energieeffizienz und regenerative Energien einreichen. Der Förderschwerpunkt liegt bei der Novelle auf der energieeffizienten Sanierung von Nichtwohngebäuden und auf der Anschaffung effizienter technischer Anlagen. Investitionen in Anlagen zur regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung sind ebenfalls möglich, jedoch nur in Kombination mit Effizienzmaßnahmen.
Laut Gesetzgeber soll der Fokus des Förderprogramms nun noch mehr auf der Förderung von
kleinen und
mittleren Unternehmen liegen. Welche Fördersätze gelten, was konkret gefördert wird und das Wichtigste zum Antragsprozess erfahren Sie von uns hier.
Was ist Gegenstand der Förderung?
Bis auf einige spezielle Ausschlüsse ist das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE technologieoffen. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich das Erzielen einer Energie- und CO2-Einsparung durch die Investitionsmaßnahme.


Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm ist grundsätzlich offen für die verschiedensten Branchen aus produzierendem Gewerbe, Handel oder dem Bereich Dienstleistung. Ein Ausschluss gilt u.a. für Betriebe aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, da für diesen Sektor alternative Förderprogramme zur Verfügung stehen.

Höhe der Zuwendung
Laut Gesetzgeber liegt der Fokus von Sachsen-Anhalt ENERGIE mit dieser Novelle noch stärker darauf kleinen und mittleren Unternehmen die Durchführung von Erneuerungsinvestitionen in Ihre Betriebe zu ermöglichen. Große Unternehmen, welche die KMU-Bedingungen nicht mehr erfüllen, können aber weiterhin Anträge stellen.

Verfahrensablauf -
Wobei unterstützen wir Sie?
Die für das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE verantwortliche und durchführende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, mit Sitz in Magdeburg. Förderanträge sowie abschließend die Verwendungsnachweiserklärung und der Auszahlungsantrag müssen hier gestellt werden. Bei den insgesamt fünf Hauptschritten des Antragsprozesses begleiten Sie die Mitarbeiter von ETA-E.
