BEG-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude 

Im Rahmen der  Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie u.a. der Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Zum einen sollen die Investitionsanreize dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele, die sich Deutschland im Gebäudesektor gesetzt hat, zu erreichen. Zum anderen soll die Förderung Verbraucher dabei unterstützen Ihre Gebäude zukunftsfest zu machen und künftig deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden. 


Die Förderung gilt sowohl für Neubauten, als auch für Bestandsgebäude, wobei der Fokus der Förderung auf der Sanierung von Bestandgebäuden liegt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Die Fördersätze liegen in Abhängigkeit von den geplanten Effizienzmaßnahmen und den individuellen Begebenheiten zwischen 10 und 40 Prozent.

Welche Maßnahmen sind Förderfähig?

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle


  • Erneuerung Fenster, Türen, Tore
  • Außenwanddämmung
  • Dämmung Dach / oberste Geschossdecke
  • Dämmung Kellerdecke
  • etc.

Anlagentechnik

(außer Heizung)

  • Lüftungsanlagen
  • Klima-/Kälteanlagen
  • etc.

Anlagen zur Wärmeerzeugung

  • Wärmepumpe
  • Biomassekessel
  • Solaranlagen
  • etc.

Heizungsoptimierung

 

  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Optimierung Heizungssteuerung
  • etc.

Beleuchtung (NWG)

  • Ersatz konventioneller Beleuchtung durch LED-Technik

Fachplanung und Baubegleitung

  • Erstellung TPB (technische Projektbeschreibung) für Förderantrag
  • Erstellung TPN (technischer Projektnachweis) für BEG-Förderung
  • Projektkoordination zwischen Baubeteiligten

Ablauf des Antragsprozesses

Schritt 1:

Einholung Angebote von Fachunternehmen & Beauftragung Energie-Effizienz-Experte zur Erstellung von technischer Projektbeschreibung (TPB)

Schritt 2:

Antragstellung online beim BAFA durch Sie oder durch bevollmächtigten Energieberater.

Schritt 3:

Auftragsvergabe / Vertragsabschluss mit Fachunternehmer zur Maßnahmendurchführung.

Schritt 4:

Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) durch Energie-Effizienz-Experte. Einreichung Verwendungsnachweis beim BAFA.

Schritt 5:

Prüfung Online-Verwendungsnachweises und Auszahlung der Förderung.

Für weiterführende Informationen sprechen Sie uns gerne an oder besuchen die Informationswebsite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Fördermittelgeber (siehe nachstehender Link). Interessante Informationen erhalten Sie auch über die Kampagne "80 Millionen für einen Wechsel" des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz " durch Klicken auf eine der beiden Grafiken.