Unternehmen können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wieder Förderanträge für Investitionen in Energieeffizienz und regenerative Energien einreichen. Der Förderschwerpunkt liegt bei der Novelle auf der energieeffizienten Sanierung von Nichtwohngebäuden und auf der Anschaffung effizienter technischer Anlagen. Investitionen in Anlagen zur regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung sind ebenfalls möglich, jedoch nur in Kombination mit Effizienzmaßnahmen.
Laut Gesetzgeber soll der Fokus des Förderprogramms nun noch mehr auf der Förderung von
kleinen und
mittleren Unternehmen liegen. Welche Fördersätze gelten, was konkret gefördert wird und das Wichtigste zum Antragsprozess erfahren Sie von uns hier.
Bis auf einige spezielle Ausschlüsse ist das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE technologieoffen. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich das Erzielen einer Energie- und CO2-Einsparung durch die Investitionsmaßnahme.
Das Förderprogramm ist grundsätzlich offen für die verschiedensten Branchen aus produzierendem Gewerbe, Handel oder dem Bereich Dienstleistung. Ein Ausschluss gilt u.a. für Betriebe aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, da für diesen Sektor alternative Förderprogramme zur Verfügung stehen.
Laut Gesetzgeber liegt der Fokus von Sachsen-Anhalt ENERGIE mit dieser Novelle noch stärker darauf kleinen und mittleren Unternehmen die Durchführung von Erneuerungsinvestitionen in Ihre Betriebe zu ermöglichen. Große Unternehmen, welche die KMU-Bedingungen nicht mehr erfüllen, können aber weiterhin Anträge stellen.
Die für das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE verantwortliche und durchführende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, mit Sitz in Magdeburg. Förderanträge sowie abschließend die Verwendungsnachweiserklärung und der Auszahlungsantrag müssen hier gestellt werden. Bei den insgesamt fünf Hauptschritten des Antragsprozesses begleiten Sie die Mitarbeiter von ETA-E.