Energieaudits sind ein wichtiges Instrument zur Ermittlung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten. Im Rahmen eines Energieaudits wird ermittelt, wie sich die Energieverbräuche auf die einzelnen Bereiche eines Unternehmens aufteilen und an welchen Stellen die größten Einsparpotenziale bestehen.
Neben einer kaufmännischen Analyse der Energieverbräuche erfolgt im Rahmen des Energieaudits auch eine Vor-Ort-Aufnahme. Beim Energieaudit gem. DIN EN 16247-1 (BAFA-Modul 1) werden alle relevanten Energieverbraucher und alle relevanten Energieträger (Strom, Kraft- und Brennstoffe) erfasst und bewertet. Das Energieaudit nach DIN V 18599 legt den Fokus hingegen auf der Bewertung der Gebäudehülle sowie den Anlagen und Systemen zur Konditionierung der Gebäudezonen, wie Heizung, Warmwasserbereitung, Klimatisierung, Belüftung und Beleuchtung.
Im Anschluss erfolgt die Analyse und die Erarbeitung von Effizienzmaßnahmen. Da die Kunden Ihre Betriebe in der Regel sehr gut kennen, erfolgt dies in enger Absprache mit dem zu auditierenden Unternehmen.
Der fertige Energieauditbericht stellt in der Regel einen kompletten Maßnahmekatalog dar, mit kaufmännischen und technischen Einsparmaßnahmen. Er hilft dem Unternehmen anstehende Erneuerungsinvestitionen anhand wirtschaftlicher Kennzahlen zu bewerten und entsprechend zu priorisieren. Für viele Förderprogramme des Bundes und der Länder ist die Vorlage eines Energieauditberichts oder eines Energieeinsparkonzepts Bedingung zum Erhalt von Investitionszuschüssen.
Wie es nach einem Energieaudit weitergehen kann, erfahren Sie hier .
Energieeffizienz und die Investition in nachhaltige Technologien liegen im Interesse des Gesetzgebers. Daher werden kleinen und mittleren Unternehmen (KMU's) sowie gemeinnützigen Organisationen für die Durchführung einer initialen Energieberatung Zuschüsse von bis zu 80 % gewährt. Diese können u.a. über das Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Bedingung ist, dass Sie Ihr Energieaudit von einem zertifizierten Energieberater durchführen lassen. Für weitere Fragen sprechen Sie uns gerne an oder informieren sich auf den entsprechenden Informationsseiten des BAFA (siehe Links).
Weiterführende Informationen zum Energieaudit, insbesondere für die Bereiche Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien und Transport sowie Nutzerverhalten.
Weiterführende Informationen zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude (NWG) im Bestand und im Neubau inklusive Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts.