ENERGIE - EFFIZIENZ - INNOVATION  WIRTSCHAFTLICHKEIT

Energieeffizienzgesetz (ENEfG)

Unterstützung bei Erfüllung komplexer Anforderungen an Unternehmen u. öffentliche Stellen

Laut  Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Vorlage bzw. Veröffentlichung eines Energieausweises für eine Immobilie verpflichtend, wenn diese z.B. verkauft oder vermietet werden soll. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, als  Energiebedarfsausweis, der einen theoretischen Wert errechnet, und als Energieverbrauchsausweis, der sich auf die tatsächlich verbrauchten Energiekosten bezieht. Welcher Energieausweis geführt werden muss ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen.

Energiebedarfsausweis

Gegenüber einem Energieverbrauchsausweis kann der Energiebedarfsausweis aussagekräftigere Ergebnisse liefern, da dieser nicht von in der Vergangenheit liegenden Verbräuchen ausgeht, sondern auf Basis einer detaillierten Gebäudesimulation eine theoretische Einschätzung des energetischen Qualität des Gebäudes abgibt. Diese stellt eine objektivere Bewertung des Gebäudes dar, da sie den sehr individuellen Einfluss des jeweiligen Nutzerverhaltens auf den Energieverbrauch außer Acht lässt.

Das Gebäude wird einer umfassenden Überprüfung durch einen Energie-Experten unterzogen. Dabei werden Dämmung, Qualität der Fenster, Zustand und die Art der Heizungsanlage und viele weitere Aspekte nach einem klar definierten Prüfprotokoll untersucht. Daraus ergibt sich ein Energiebedarfswert (in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudefläche), der eine genaue Einschätzung über den energetischen Zustand des Hauses darstellt.

Mehrwert

Ein Energiebedarfsausweis gibt Ihnen eine Einschätzung zur energetischen Qualität Ihrer Immobilie und enthält Empfehlungen dazu, mit welchen Maßnahmen Sie das Gebäude aufwerten können und Ihre Energieverbräuche minimieren können. Ein Energieberdarfsausweis kann darüber hinaus eine wichtige Information für Ihre Hausbank zum Wert der Immobilie darstellen.

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